Schlechte Online-Bewertungen – was Ärzte rechtlich wirklich dagegen tun können
- Thomas Engelke

- 28. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Zwischen Meinungsfreiheit und Rufschutz: Bewertungsportale als unterschätztes Haftungsrisiko
Ob Jameda, Google oder andere Portale: Für viele Praxen sind Online-Bewertungen längst ein wirtschaftlicher und reputationsrechtlicher Faktor ersten Ranges geworden.
Das Problem:
Nicht jede Bewertung ist rechtlich zulässig – und nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden.
Die entscheidende Frage lautet:
Wo endet die zulässige Meinung – und wo beginnt die rechtswidrige Schmähung oder Tatsachenbehauptung ohne Grundlage?
1. Was Ärzte grundsätzlich hinnehmen müssen
Rechtlich geschützt sind grundsätzlich:
* subjektive Meinungsäußerungen („Ich hatte das Gefühl…“)
* wertende Kritik („unfreundlich“, „lange Wartezeit“)
* persönliche Eindrücke
Diese fallen unter die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und sind in der Regel zulässig, solange sie nicht entgleisen.
2. Was rechtlich angreifbar ist
Nicht geschützt sind insbesondere:
* unwahre Tatsachenbehauptungen
* z. B. „Die Behandlung wurde nie durchgeführt“
* Beleidigungen oder Schmähkritik
* z. B. rein herabwürdigende Aussagen ohne Sachbezug
* Fake-Bewertungen durch Nicht-Patienten
* Verstöße gegen Schweigepflicht / falsche medizinische Inhalte
* geschäftsschädigende Verdachtsäußerungen ohne Grundlage
3. Typische Problematik in der Praxis
Viele Ärzte scheitern nicht am Recht, sondern an der Strategie:
* „einfach ignorieren“
* „öffentlich dagegen antworten“
* „emotional reagieren“
Das führt oft zu Reputationsverschärfung statt Lösung
4. Rechtlicher Hebel: Prüfpflicht der Plattformen
Bewertungsportale sind verpflichtet:
* bei substantiierter Rüge den Sachverhalt zu prüfen
* den Verfasser zur Stellungnahme aufzufordern
* ggf. die Bewertung zu löschen
Das ist ein zentraler Ansatzpunkt in der anwaltlichen Praxis.
5. Vorgehen in der Praxis (rechtssicher und effizient)
Schritt 1: Bewertung dokumentieren
* Screenshot mit Datum
* Inhalt vollständig sichern
* Plattform + Profil speichern
Schritt 2: Erste rechtliche Einordnung
* Meinung oder Tatsache?
* Patientenbezug vorhanden?
* medizinisch falsche Aussagen?
Schritt 3: Plattform-Rüge (nicht emotional, sondern juristisch)
* konkrete Beanstandung:
* falsche Tatsachen
* fehlender Behandlungskontakt
* Schmähkritik
* Belege beifügen, wenn möglich
Schritt 4: Aufforderung zur Löschung
* Frist setzen
* klare rechtliche Begründung
Schritt 5: Eskalation bei Nichtreaktion
* anwaltliche Abmahnung
* einstweilige Verfügung (bei gravierenden Fällen)
Schritt 6: Parallel: Reputationsmanagement
* sachliche Praxisantwort (kurz, neutral, nicht defensiv)
* keine Patientendaten offenlegen
* keine Diskussion im öffentlichen Raum
6. Checkliste für die Praxis (Sofort-Orientierung)
☐ Wurde die Bewertung gesichert (Screenshot + Datum)?
☐ Enthält die Bewertung überprüfbare Tatsachen?
☐ Gibt es Hinweise auf fehlenden Behandlungskontakt?
☐ Liegt eine Schmähkritik oder Beleidigung vor?
☐ Wurde die Plattform bereits sachlich gerügt?
☐ Sind Belege vorhanden (Terminbuch, Patientenakte etc.)?
☐ Wurde keine Patientenschweigepflicht verletzt?
☐ Wurde keine emotionale oder öffentliche Gegenreaktion veröffentlicht?
☐ Wurde rechtlicher Rat eingeholt bei schwerem Rufschaden?
7. Typischer Fehler: „Reaktion aus dem Bauch heraus“
Ein häufiger Fehler ist die direkte öffentliche Antwort wie:
* „Sie waren nie Patient bei uns“
* „Das ist falsch“
* „Wir sind enttäuscht über diese Bewertung“
Problem:
Solche Antworten können rechtlich nachteilig sein, weil sie:
* indirekt Patientenverhältnisse bestätigen
* eskalierend wirken
* keine rechtliche Wirkung gegenüber der Plattform entfalten
Fazit
Online-Bewertungen sind kein rechtsfreier Raum – aber auch kein automatisches Löschsystem
Entscheidend ist nicht die emotionale Stärke der Kritik, sondern ihre rechtliche Einordnung.
Ärztinnen und Ärzte profitieren am meisten von einer klaren, strukturierten und juristisch geführten Vorgehensweise statt spontaner Reaktionen.

Sie haben Fragen zum Umgang mit rechtswidrigen Bewertungen oder benötigen Unterstützung bei der Löschung rufschädigender Inhalte?Ich berate Ärztinnen und Ärzte gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit Bewertungsportalen und Reputationsschäden.


