UNTERNEHMENSRECHT
Arbeitsrecht & Arbeitsschutz
Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Arbeitsvertrag über Abmahnung und Kündigung bis hin zu Aufhebungsverträgen, Bonusregelungen oder Wettbewerbsverboten: Jede Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen haben.
Im Individualarbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte ebenso wie Arbeitgeber in sensiblen Personalfragen. Mein Anspruch ist eine präzise Analyse, eine klare Strategie und eine konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen – außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.
Typische Schwerpunkte meiner Tätigkeit:
Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
Kündigungsschutzverfahren
Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Abmahnungen und Versetzungen
Bonus-, Zielvereinbarungs- und Vergütungsfragen
Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen
Befristungen und Teilzeitansprüche
Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Gleichzeitig stellt es Arbeitgeber vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungspflichten, arbeitsmedizinische Betreuung sowie umfangreiche Dokumentationspflichten erfordern eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung.
Die rechtliche Unterstützung umfasst unter anderem:
Aufbau und Prüfung eines rechtssicheren Arbeitsschutzsystems
Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten
Prüfung und Gestaltung von Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei Behördenkontrollen
Vertretung in Streitfällen oder bei Arbeitsunfällen
Beratung und Verteidigung von Unternehmen bei der Abrechnung arbeitsmedizinischer und/oder sicherheitstechnischer Leistungen durch externe Dienstleister
