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UNTERNEHMENSRECHT

Arbeitsrecht & Arbeitsschutz

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Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Arbeitsvertrag über Abmahnung und Kündigung bis hin zu Aufhebungsverträgen, Bonusregelungen oder Wettbewerbsverboten: Jede Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen haben.

Im Individualarbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte ebenso wie Arbeitgeber in sensiblen Personalfragen. Mein Anspruch ist eine präzise Analyse, eine klare Strategie und eine konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen – außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.

Typische Schwerpunkte meiner Tätigkeit:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführer­verträgen

  • Kündigungsschutzverfahren

  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen

  • Abmahnungen und Versetzungen

  • Bonus-, Zielvereinbarungs- und Vergütungsfragen

  • Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen

  • Befristungen und Teilzeitansprüche



Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Gleichzeitig stellt es Arbeitgeber vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungspflichten, arbeitsmedizinische Betreuung sowie umfangreiche Dokumentationspflichten erfordern eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung.

Die rechtliche Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Aufbau und Prüfung eines rechtssicheren Arbeitsschutzsystems

  • Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten

  • Prüfung und Gestaltung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Unterstützung bei Behördenkontrollen

  • Vertretung in Streitfällen oder bei Arbeitsunfällen

  • Beratung und Verteidigung von Unternehmen bei der Abrechnung arbeitsmedizinischer und/oder sicherheitstechnischer Leistungen durch externe Dienstleister

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