UNTERNEHMENSRECHT
Arbeitsrecht & Arbeitsschutz
Im Individualarbeitsrecht begleiten wir Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Vergütungssysteme, Bonusregelungen und Wettbewerbsverbote. Ob Konfliktlösung im Hintergrund oder konsequente Vertretung vor Gericht: Unsere Mandanten profitieren von einer Beratung, die rechtliche Exzellenz mit taktischem Gespür verbindet.
Wir beraten und vertreten Mandanten insbesondere bei:
• Kündigungsschutzklagen und Kündigungsabwehr
• Vorbereitung und Durchsetzung von außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen
• Abmahnungen und deren rechtlicher Überprüfung
• Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
• Geschäftsführer- und Führungskräfteverträgen
• Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
• Verhandlungen über Abfindungen
• Vergütungs- und Bonusstreitigkeiten
• Zielvereinbarungen und Provisionsmodellen
• Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen
• Befristungen und Entfristungsklagen
• Versetzungen, Freistellungen und Änderungskündigungen
• Mobbing-, Diskriminierungs- und Compliance-Fällen
• Streitigkeiten zu Urlaub, Überstunden und Arbeitszeit
• Zeugnisansprüchen und Zeugniskorrekturen
• Vertretung vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten
Besondere Expertise besteht zudem im Arbeitsschutzrecht – einem Bereich, der heute weit über klassische Arbeitssicherheitsfragen hinausgeht. Gerade an den sensiblen Schnittstellen zwischen Arbeitsschutz, Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht entstehen erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen. Wir beraten dort, wo medizinische Daten, Gesundheitsinformationen und arbeitsrechtliche Entscheidungen rechtssicher zusammengeführt werden müssen.
Wir unterstützen Unternehmen insbesondere bei:
• rechtssicherer Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
• Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten
• Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
• Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge
• Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
• datenschutzkonformer Verarbeitung von Gesundheitsdaten
• Fragen der ärztlichen Schweigepflicht im Unternehmen
• Schnittstellen zwischen DSGVO, Beschäftigtendatenschutz und Arbeitsmedizin
• internen Untersuchungen bei Datenschutz- oder Compliance-Vorfällen
• Prüfungen durch Behörden und Unfallversicherungsträger
• Vertretung in behördlichen Verfahren und Streitigkeiten
• Erstellung und Prüfung von Verträgen mit arbeitsmedizinischen Diensten
• Streitigkeiten über die Abrechnung arbeitsmedizinischer Leistungen
• Auseinandersetzungen über sicherheitstechnische Betreuungsleistungen
• Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität externer Abrechnungen
• Abwehr unberechtigter Forderungen externer Dienstleister
Besonders geschätzt wird unsere Fähigkeit, komplexe technische, medizinische und datenschutzrechtliche Fragestellungen verständlich und praxisnah zu lösen.
Gemeinsam mit unseren Mandanten prüfen wir unter anderem:
• Welche Gesundheitsdaten dürfen überhaupt verarbeitet werden?
• Welche Informationen dürfen Betriebsärzte an Arbeitgeber weitergeben?
• Sind arbeitsmedizinische Leistungen ordnungsgemäß dokumentiert und abrechnungsfähig?
• Bestehen Haftungsrisiken für Geschäftsführung oder Verantwortliche?
• Wie lassen sich Datenschutz, Arbeitsschutz und betriebliche Abläufe rechtssicher verbinden?
