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Umstrukturierungen / Umwandlungen

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Unternehmensumstrukturierungen und Umwandlungen gehören zu den anspruchsvollsten Disziplinen im Steuerrecht. Sie greifen tief in die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens ein und entscheiden darüber, wie flexibel, steuerlich effizient und zukunftsfähig eine Unternehmensgruppe aufgestellt ist.

Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter bei genau diesen sensiblen und strategisch entscheidenden Prozessen. Ob Wachstum, Nachfolge, Haftungsbegrenzung oder steuerliche Optimierung – Umstrukturierungen sind kein Standardvorgang, sondern maßgeschneiderte Gestaltungsprojekte.

Wir verstehen Umwandlungen nicht als reine Formalität, sondern als Chance: zur Optimierung von Steuerlasten, zur Risikominimierung und zur nachhaltigen Strukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Umstrukturierungen und Umwandlungen umfassen insbesondere:
• Umwandlung von Einzelunternehmen in Kapital- oder Personengesellschaften
• Verschmelzungen von Gesellschaften nach Umwandlungsgesetz (UmwG)
• Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) von Unternehmen und   Unternehmensbereichen
• Formwechsel von Gesellschaften (z. B. GmbH in GmbH & Co. KG und umgekehrt)
• Einbringung von Unternehmensteilen in neue oder bestehende Gesellschaften
• Holding-Strukturen und Konzernumstrukturierungen
• steuerneutrale Umstrukturierungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
• Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen durch Umstrukturierung
• Haftungsoptimierung durch gesellschaftsrechtliche Neuorganisation
• Reorganisation von Unternehmensgruppen im In- und Ausland
• Begleitung von Betriebsaufspaltungen und deren Beendigung
• steuerliche Optimierung bei Realteilung und Mitunternehmerwechsel


Im Rahmen jeder Umstrukturierung analysieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten unter anderem:
• Welche steuerlichen Folgen entstehen durch die geplante Umwandlung?
• Ist eine steuerneutrale Gestaltung nach dem UmwStG möglich?
• Welche Haftungsrisiken bestehen in der aktuellen Struktur?
• Welche Ziele sollen durch die Umstrukturierung erreicht werden (Steuern, Haftung,   Nachfolge, Wachstum)?
• Welche Alternativen bestehen zur geplanten Maßnahme?
• Wie lassen sich stille Reserven rechtssicher und effizient behandeln?


Unsere Leistungen umfassen dabei nicht nur die rechtliche und steuerliche Planung, sondern die vollständige Umsetzung der Strukturmaßnahmen:
• Entwicklung individueller Umstrukturierungskonzepte
• Erstellung und Prüfung sämtlicher Vertrags- und Umwandlungsdokumente
• steuerliche Gestaltungsberatung unter Einbeziehung aller relevanten Vorschriften
• Koordination mit Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
• enge Abstimmung mit weiteren strategischen Partnern im Transaktions- und      Strukturierungsprozess
• Begleitung von Handelsregisterverfahren und Behördenkommunikation
• laufende rechtliche und steuerliche Abstimmung während des gesamten   Umwandlungsprozesses
• Absicherung gegen steuerliche Risiken und spätere Beanstandungen

Dabei arbeiten wir eng und eingespielt mit einem Netzwerk aus erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren und weiteren spezialisierten Beratern zusammen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit sorgt dafür, dass steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte nahtlos ineinandergreifen und Umstrukturierungen effizient, sicher und ohne Reibungsverluste umgesetzt werden können.

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