MEDIZINRECHT
Gesellschaftsrecht (MVZ, ärztliche Kooperationen)
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung berate ich Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und Investoren umfassend im medizinischen Gesellschaftsrecht. Ich verbinde regulatorisches Know-how mit unternehmerischem Verständnis – für rechtssichere, zukunftsfähige Strukturen im hochregulierten Gesundheitsmarkt.
Meine Beratungsschwerpunkte:
Gründung und Strukturierung von MVZ
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in BAG und Praxisgemeinschaften
Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
Beteiligungs- und Investorenmodelle
Gewinnverteilungsregelungen und Geschäftsführungsstrukturen
Konfliktprävention und -lösung zwischen Gesellschaftern
Umwandlungen, Standorterweiterungen und Filialisierungen
Im medizinischen Gesellschaftsrecht greifen Zulassungsrecht, Berufsrecht, Haftungsrecht und Steuerrecht ineinander. Standardlösungen funktionieren hier selten. Ich entwickle individuelle Vertrags- und Strukturkonzepte, die Ihre beruflichen Ziele absichern und gleichzeitig regulatorisch belastbar sind.
