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MEDIZINRECHT

Gesellschaftsrecht (MVZ, ärztliche Kooperationen)

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Als Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung berate ich Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und Investoren umfassend im medizinischen Gesellschaftsrecht. Ich verbinde regulatorisches Know-how mit unternehmerischem Verständnis – für rechtssichere, zukunftsfähige Strukturen im hochregulierten Gesundheitsmarkt.

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Gründung und Strukturierung von MVZ

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in BAG und Praxisgemeinschaften

  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern

  • Beteiligungs- und Investorenmodelle

  • Gewinnverteilungsregelungen und Geschäftsführungsstrukturen

  • Konfliktprävention und -lösung zwischen Gesellschaftern

  • Umwandlungen, Standorterweiterungen und Filialisierungen

Im medizinischen Gesellschaftsrecht greifen Zulassungsrecht, Berufsrecht, Haftungsrecht und Steuerrecht ineinander. Standardlösungen funktionieren hier selten. Ich entwickle individuelle Vertrags- und Strukturkonzepte, die Ihre beruflichen Ziele absichern und gleichzeitig regulatorisch belastbar sind.

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