UNTERNEHMENSRECHT
Unternehmensgründung
Eine Unternehmensgründung ist mehr als ein formaler Akt. Sie ist die Weichenstellung für Haftung, Steuern, Finanzierung, Wachstum und Exit-Optionen. Wer hier sauber strukturiert startet, vermeidet spätere Konflikte und unnötige Kosten.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht begleite ich Gründerinnen und Gründer von Beginn an – mit einem ganzheitlichen Blick auf Gesellschaftsrecht, Steuerstruktur und unternehmerische Strategie. Ich entwickle tragfähige Gründungskonzepte, die rechtssicher sind und zugleich wirtschaftlich sinnvoll funktionieren.
Meine Beratungsschwerpunkte:
Wahl der passenden Rechtsform (z. B. GmbH, UG, Personengesellschaft, Holding-Struktur)
Gestaltung maßgeschneiderter Gesellschaftsverträge
Steueroptimierte Strukturierung von Beteiligungen
Geschäftsführer- und Gesellschafterverträge
Haftungs- und Risikomanagement
Vorbereitung von Investorenbeteiligungen
Strukturierung von Holding- und Beteiligungsmodellen
Gerade in der Gründungsphase greifen rechtliche und steuerliche Fragen ineinander. Durch meine Spezialisierung im Steuerrecht erhalten Sie keine isolierte Vertragsgestaltung, sondern eine integrierte Lösung, die auch langfristig trägt.
Ob Start-up, ärztliche Kooperation, Familienunternehmen oder strategische Ausgründung – ich begleite Sie mit Erfahrung, Präzision und unternehmerischem Verständnis.
Gute Unternehmen entstehen nicht zufällig. Sie werden richtig gegründet.
