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Eine Unternehmensgründung ist mehr als ein formaler Akt – sie ist der Startpunkt einer unternehmerischen Strategie. Wer gründet, legt den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Grundstein für alles, was folgt. Genau deshalb sollte eine Gründung nicht „irgendwie schnell“, sondern vor allem richtig erfolgen.

Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Gründer, Start-ups und Unternehmer bei der strategischen Planung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründung – mit einem klaren Fokus auf steuerliche Effizienz, rechtliche Sicherheit und pragmatische Umsetzung. Dabei richten wir uns konsequent nach den Zielen unserer Mandanten: Manche Gründungen müssen innerhalb weniger Tage realisiert werden, andere verlangen eine sorgfältig aufgebaute Struktur für nachhaltiges Wachstum.

Je nach Bedarf ermöglichen wir Gründungen in kürzester Zeit, beispielsweise durch den Einsatz bereits vorbereiteter Vorratsgesellschaften. Ebenso begleiten wir komplexe Gründungsvorhaben, bei denen Struktur, Gesellschafterverhältnisse, steuerliche Gestaltung und langfristige Skalierbarkeit im Vordergrund stehen.

Unser Anspruch ist es, nicht nur eine Gesellschaft zu gründen, sondern eine belastbare Unternehmensstruktur zu schaffen, die Wachstum ermöglicht und Risiken minimiert.

Ein besonderer Vorteil für unsere Mandanten sind die kurzen Wege: Durch enge und eingespielte Kooperationen mit Notaren können Gründungen effizient, schnell und ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden.

Unsere Tätigkeit im Bereich Unternehmensgründung umfasst insbesondere:
• Beratung zur optimalen Rechtsformwahl (GmbH, UG, GmbH & Co. KG,   Einzelunternehmen etc.)
• Steuerliche Strukturierung der Unternehmensgründung
• Entwicklung individueller Gesellschafter- und Beteiligungsmodelle
• Erstellung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen
• Gründung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
• Nutzung von Vorratsgesellschaften zur schnellen Unternehmensgründung
• Planung von Holding- und Beteiligungsstrukturen
• Begleitung von Start-ups in der Frühphase (Seed-Phase)
• Abstimmung mit Notaren und Koordination sämtlicher Gründungsschritte
• Anmeldung bei Handelsregister, Finanzamt und weiteren Behörden
• steuerliche Registrierung und erste steuerliche Strukturberatung
• Beratung zu Geschäftsführerstellung, Haftung und Vergütung
• Gestaltung von Investoren- und Beteiligungsverträgen


Gemeinsam mit unseren Mandanten prüfen wir im Gründungsprozess unter anderem:
• Welche Rechtsform passt zu Geschäftsmodell und Wachstumsidee?
• Wie lassen sich steuerliche Belastungen von Anfang an optimieren?
• Ist eine schnelle Gründung über Vorratsgesellschaft sinnvoll oder eher eine individuelle   Struktur?
• Wie werden Haftungsrisiken bereits in der Gründungsphase minimiert?
• Welche Beteiligungsmodelle sind für Gründer und Investoren attraktiv?
• Wie kann die Unternehmensstruktur skalierbar aufgebaut werden?

Wer ein Unternehmen gründet, entscheidet über den Erfolg von morgen. Wir sorgen dafür, dass dieser Start rechtlich sicher, steuerlich optimiert und unternehmerisch durchdacht erfolgt.

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