MEDIZINRECHT
Ärztliches Arbeitsrecht
Im Gesundheitswesen gelten eigene Regeln. Arbeitszeiten, Vergütungssysteme, Rufbereitschaften, Beteiligungsmodelle, Chefarztverträge oder Praxisnachfolge – kaum ein Bereich ist arbeitsrechtlich so komplex wie der medizinische Sektor. Gleichzeitig stehen Ärztinnen und Ärzte heute stärker denn je unter wirtschaftlichem, organisatorischem und rechtlichem Druck.
Wir beraten ausschließlich im medizinrechtlichen Umfeld – mit einem klaren Verständnis für die Realität in Klinik, MVZ und Praxis.
Arbeitsverträge im Gesundheitswesen enthalten häufig Klauseln mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Dienste, Überstunden, Zielvereinbarungen, variable Vergütung oder Wettbewerbsverbote führen nicht selten zu Konflikten.
Wir vertreten Ihre Interessen als Assistenz-, Fach- oder Oberarzt unter anderem bei:
• Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
• Fragen zu Arbeitszeit, Bereitschaftsdiensten und Vergütung
•, Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
• Konflikten mit Klinikträgern oder Vorgesetzten
• Karrierewechsel, Beförderung und Vertragsoptimierung
• Diskriminierungs- und Mobbingfällen im Klinikalltag
Wir unterstützen Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ bei:
• Gestaltung moderner Arbeitsverträge
• Trennungsgesprächen und Kündigungen
• Konflikten mit angestellten Ärzten
• Bonus- und Beteiligungsmodellen
• Compliance- und arbeitsrechtlichen Risiken
• Umstrukturierungen und Praxisübergängen
Chefarztverträge gehören zu den anspruchsvollsten Vertragswerken im Arbeitsrecht. Liquidationsrechte, Zielvereinbarungen, Beteiligungsvergütungen, Organisationspflichten und Haftungsfragen verlangen höchste Spezialisierung.
Wir beraten Chefärzte und leitende Mediziner insbesondere bei:
• Verhandlung und Prüfung von Chefarztverträgen
• Bonus-, Beteiligungs- und Liquidationsregelungen
• Konflikten mit Krankenhausträgern
• Abberufung, Kündigung und Vertragsbeendigung
• Reputationsschutz und strategischer Positionierung
• Begleitung bei beruflichen Veränderungen
Medizinrechtliche Spezialisierung macht den Unterschied
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen ist kein „normales“ Arbeitsrecht. Tarifverträge, berufsrechtliche Vorgaben, wirtschaftliche Interessen von Klinikträgern und medizinische Verantwortung greifen ineinander.
