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MEDIZINRECHT

Ärztliches Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen stellt besondere Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte – ob im Krankenhaus, im MVZ oder in leitender Position. Dienstverträge, Chefarztverträge, variable Vergütungsmodelle, Rufbereitschaft, Arbeitszeitregelungen oder Wettbewerbsverbote sind rechtlich komplex und wirtschaftlich bedeutsam.

Ich berate und vertrete Ärztinnen und Ärzte umfassend im ärztlichen Arbeitsrecht – von der Vertragsgestaltung und -prüfung über Verhandlungen mit Krankenhausträgern bis hin zu Kündigungsschutzverfahren. Auch bei Fragen zu Befristung, Zielvereinbarungen, Beteiligungsmodellen, Haftungsfragen oder berufsrechtlichen Bezügen stehe ich Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite.

Ziel meiner Beratung ist es, Ihre berufliche Position nachhaltig zu sichern – außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht.

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