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MEDIZINRECHT

Arzthaftungsrecht

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Rechtsanwalt Thomas Engelke ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit über 20 Jahren im medizinrechtlichen Umfeld tätig. Er vertritt sowohl Patienten als auch Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und medizinische Einrichtungen mit fachlicher Kompetenz, strategischer Präzision und Prozesserfahrung.

Diese umfassende Perspektive auf beide Seiten des Arzthaftungsrechts ermöglicht eine besonders fundierte, realistische und erfolgreiche Interessenvertretung.


Rechtsanwalt Thomas Engelke vertritt Ärzte und medizinische Leistungserbringer in sämtlichen Bereichen des Arzthaftungsrechts – professionell, diskret und mit dem notwendigen Verständnis für medizinische Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Die Vertretung umfasst unter anderem:

• Abwehr von Haftungsansprüchen

• Prozessvertretung vor Gerichten

• Begleitung bei Gutachterverfahren

• Vertretung gegenüber Patientenanwälten und Versicherungen

• Beratung zur Risiko- und Haftungsvermeidung

•  Unterstützung bei Dokumentations- und Aufklärungsfragen


Rechtsanwalt Thomas Engelke begleitet auch Patienten mit der notwendigen juristischen Klarheit und menschlichen Sensibilität durch anspruchsvolle Haftungsverfahren. Ziel ist die konsequente Durchsetzung berechtigter Ansprüche – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Hierzu gehören insbesondere:

• Schmerzensgeldansprüche

•  Schadensersatzforderungen

• Verdienstausfallschäden

• Zukunfts- und Folgeschäden

• Pflege- und Behandlungskosten

• Ansprüche wegen Aufklärungsfehlern

• Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern und Kliniken

Arzthaftungsverfahren gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen des deutschen Zivilrechts. Medizinische Sachverhalte, komplexe Gutachten und prozessuale Besonderheiten erfordern ein Höchstmaß an Spezialisierung und Erfahrung.

Rechtsanwalt Thomas Engelke steht Mandanten seit Jahrzehnten als hochspezialisierter Ansprechpartner im Medizinrecht zur Verfügung – engagiert, erfahren und konsequent auf Ihre Interessen fokussiert.

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