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Vereinsrecht

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Vereine sind Herzstück unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie leben vom Engagement ihrer Mitglieder – und stehen zugleich vor wachsenden rechtlichen Anforderungen. Satzungsgestaltung, Vorstandshaftung, Gemeinnützigkeit, Mitgliederversammlungen oder interne Konflikte: Wer hier nicht sauber strukturiert arbeitet, riskiert unnötige Streitigkeiten und persönliche Haftungsrisiken.

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Vereinsrecht berate ich Vereine umfassend – rechtlich fundiert und zugleich praxisnah. Meine Beratung ist nicht nur juristisch geprägt: Ich kenne die Vereinsarbeit auch aus eigener Verantwortung als (ehemaliges und aktives) Vorstandsmitglied. Ich weiß, wie Entscheidungen in der Praxis entstehen – und wo typische Risiken liegen.

Meine Beratungsschwerpunkte im Vereinsrecht:

  • Gründung von Vereinen und Gestaltung rechtssicherer Satzungen

  • Überarbeitung bestehender Satzungen (z. B. Haftungsregelungen, digitale Mitgliederversammlung, Vergütungsfragen)

  • Beratung von Vorständen zu Pflichten und Haftungsrisiken

  • Gemeinnützigkeitsrecht und Zusammenarbeit mit dem Finanzamt

  • Durchführung und rechtssichere Vorbereitung von Mitgliederversammlungen

  • Konfliktlösung zwischen Mitgliedern oder Organen

  • Abwehr und Durchsetzung vereinsrechtlicher Ansprüche


Vereinsrecht ist kein abstraktes Spezialgebiet – es betrifft ganz konkrete Verantwortungsträger. Vorstände handeln oft ehrenamtlich, tragen aber erhebliche rechtliche Pflichten. Eine klare Struktur, transparente Entscheidungsprozesse und rechtssichere Dokumentation schaffen Sicherheit und Vertrauen.

Ich unterstütze Vereine dabei, stabile Strukturen zu schaffen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Dabei steht immer im Mittelpunkt: praktikable Lösungen, verständliche Beratung und eine klare Strategie.

Ob Sportverein, Kulturverein, Förderverein oder gemeinnützige Organisation – gute Vereinsarbeit braucht eine solide rechtliche Grundlage.

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