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MEDIZINRECHT

Vertragsarztrecht

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Das Vertragsarztrecht ist das wirtschaftliche Rückgrat jeder kassenärztlichen Tätigkeit. Zulassung, Bedarfsplanung, Nachbesetzung, MVZ-Strukturen, Honorarfragen oder Disziplinarverfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung – hier geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um Ihre berufliche Existenz.

Mit langjähriger Erfahrung aus der Beratung mit Arzt- und Zahnarztpraxen verbinde ich strategisches Denken mit praxisnaher Umsetzung. Ich kenne die regulatorischen Mechanismen des Systems – und verstehe zugleich die unternehmerische Realität im Praxisalltag.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:

  • Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren

  • Gründung und Umstrukturierung von BAG und MVZ

  • Honorar- und Plausibilitätsprüfungen

  • Auseinandersetzungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung

  • Disziplinarverfahren

  • Sonderbedarfszulassungen

  • Zweitpraxengenehmigung

Vertragsarztrecht ist komplex, dynamisch und oft konfliktträchtig. Eine durchdachte Strategie und präzise Argumentation machen hier den Unterschied. Mein Anspruch ist es, Ihre Position klar zu stärken, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen – außergerichtlich wie auch vor Zulassungsausschüssen und Sozialgerichten.

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