MEDIZINRECHT
Berufsrecht der Heilberufe
Das Berufsrecht der Heilberufe regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apotheker sowie weitere Angehörige medizinischer Berufe. Es umfasst insbesondere Fragen der Berufszulassung, Berufsausübung, Schweigepflicht, Dokumentationspflichten, Kooperationen, Werbung, Abrechnung sowie berufsrechtliche Verfahren vor den Kammern.
Rechtsgrundlagen sind unter anderem die jeweiligen Heilberufsgesetze der Länder, Berufsordnungen der Kammern sowie spezialgesetzliche Vorschriften wie die Bundesärzteordnung, das Heilberufsgesetz NRW oder die Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein.
Berufsrechtliche Konflikte entstehen häufig bei Vorwürfen unzulässiger Werbung, Abrechnungsprüfungen, Kooperationsmodellen mit Kliniken oder Investoren, Fragen der Berufspflichten oder in berufsgerichtlichen Verfahren. Auch Approbationswiderruf, Ruhen der Zulassung oder berufsrechtliche Sanktionen können existenzielle Auswirkungen haben.
Ich berate und vertrete Heilberufler umfassend – präventiv bei der Gestaltung rechtssicherer Strukturen ebenso wie in berufsrechtlichen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegenüber Kammern und Aufsichtsbehörden.
