MEDIZINRECHT
Vergütungsrecht der Heilberufe
Honorarfragen sind im Gesundheitswesen selten einfach – aber fast immer entscheidend. Ob EBM, GOÄ, GOZ, Selektivverträge oder individuelle Vergütungsmodelle: Das Vergütungsrecht der Heilberufe ist komplex, dynamisch und stark reguliert.
Als Fachanwalt für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte dabei, ihre Honorare rechtssicher zu sichern und durchzusetzen. Ich prüfe Abrechnungsmodelle, begleite Honorar- und Plausibilitätsprüfungen, vertrete in Regress- und Wirtschaftlichkeitsverfahren und entwickle tragfähige Vergütungsstrukturen – auch im Rahmen von Kooperationen oder Anstellungsverhältnissen.
Gerade im Vergütungsrecht entscheiden Details über erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Mein Anspruch ist eine klare, strategische Beratung: Risiken früh erkennen, Honorarkürzungen abwehren und Ihre Position konsequent stärken.
